Nachteulen die bei uns verkehren!
Alle 'Nachteulen' die in unserem Hause anzutreffen sind und ihrer Arbeit nachgehen, sind selbständige Unternehmer:innen und arbeiten in keinster Weise direkt für die N8Eule oder stehen in irgendeiner rechtlichen Verbindung zu dieser. Servicewünsche und Preise werden ausschließlich mit der 'Nachteule' persönlich besprochen. Jede 'Nachteule' entscheidet komplett eigenverantwortlich darüber, wem sie wo, welche Dienstleistungen anbietet und zu welchem Preis. Alle Vereinbarungen über die Leistungen, die Höhe der Vergütung sowie deren Bezahlung (der Prostitutionsvertrag) erfolgen ausschließlich direkt zwischen unseren Gästen und den 'Nachteulen'. Zahlungen in bar erfolgen direkt an die 'Nachteule' lediglich Kartenzahlungen werden von der N8Eule treuhändisch entgegen genommen und der jeweiligen 'Nachteule' täglich in bar ausgezahlt bzw. auf Ihr Konto überwiesen!
Folgende Nachteulen Sind Bei Uns Anzutreffen
Leider können wir hier keine Werbung mehr für die Nachteulen machen, die auf selbständiger Basis, freiwillig und mit Spaß an der Sache Ihrem Beruf und Ihrer Berufung selbstbestimmt und weisungsfrei in unserem Haus als Mieter:in nachgehen.
Das Finanzamt Siegen hat beschlossen von uns - dem reinen Betreiber der Gastronomie und Vermieter der legalen Prostitutionsstätte nach ProstSchG an Sexworker:innen - 19% UST auf alle Einkünfte aus der Tätigkeit der selbständigen Nachteulen zu verlangen. Und das nachträglich von 2021 bis heute.
Die Begründung dafür liefert eine dubiose höchst richterliche Rechtsprechung des BundesFinanzHofes (BFH) indem dieser aufgrund folgender (nicht vollständig wiedergegebener) Faktoren den Umsatz aus der Prostitution dem Barbetrieb zuschlägt. Diese Faktoren sind u. a.:
Das oberste Finanzgericht Deutschlands umgeht dabei den Grundsatz
'Umsatzsteuerpflichtig ist der, der den Umsatz erzielt'
mit der Argumentation was angeblich der Gast denkt (keinem Urteil ist zu entnehmen, dass wirklich Gäste befragt wurden, Richter wissen eben was andere denken!). Nämlich der Gast ginge davon aus, dass er alle Dienstleistungen in einem Bordellbetrieb eben von diesem selbst geleistet bekommt und somit müsse auch dieser Umsatz zunächst dem Bordell zugeordnet und dessen UST-Pflicht unterzogen werden. Hiermit impliziert der BGH, dass wir Betreiber in vollem Umfang gegen das ProstSchG verstoßen, weil dann wären ja alle Sexworker:innen weisungsgebunden indem wir als Bereiber sagen würden Du gehst jetzt mit Gast XY hoch, der hat uns für Deine Leistung bereits bezahlt! Ein Umstand den es bei uns niemals geben wird, egal was weltfremde Richter des BFHs entscheiden oder auch nicht!
Das damit viele Sexworker:innen um 19% Ihres Einkommens betrogen werden, da sie nur als 'Kleinunternehmer:innen' das Hobby zum Beruf gemacht haben und somit gar nicht der UST-Pflicht unterliegen wird komplett seitens des höchten Finanzgerichtes ignoriert! Somit machen wir uns als Betreiber eigentlich des Betruges und/oder der Unterschlagung von fremden Geldern strafbar, was aber den BGH in keinster Weise stört.
Hierbei übersieht das Gericht bewußt und gewollt, dass es sich in ordentlich geführten Betrieben niemals um den Umsatz des Betriebes handelt! Bei uns - und vielen anderen betroffenen Betrieben mit identischem Abrechnungssystem der Miete zur Nutzung der Räumlichkeiten zum Zwecke der Prostitution - zahlt jeder/jede Sexworker:in eine pauschale Miete die Sie/Ihn berechtigt, die Räumlichkeiten unserer Hauses zum Zwecke der Anbahnung und der Durchführung sexueller Dienstleistungen zu nutzen. Diese Miete ist immer in gleicher Höhe fällig, egal wie hoch die Einkünfte aus der Arbeit sind. Diese Einkünfte gehen zu 100% bei uns an die ausübenden Sexworker:innen. Und das soll auch so bleiben. Ihre Arbeit - Ihr Geld!
Unser Fazit:
Das höchte Finanzgericht Deutschland ignoriert bewußt die eigentlichen Betriebsabläufe in legalen Betrieben die auf Basis des ProsSchG arbeiten und konstruiert ein absolut windiges Konstrukt um auf einfachste Weise UST abzuschöpfen, wo diese gar nicht anfällt!
Übrigens das ProstSchG ist aus unserer Sicht ein sehr gutes Gesetz für alle - Betreiber, Dienstleister & Gäste. Vor allem ist es in verständlicher Sprache geschrieben und man benötigt kein Jurastudium um es nachvollziehen zu können. Vielleicht verstehen es ja deshalb die Richter am BFH nicht mehr weil es nicht ihrer abgehobenen Attitüde entspricht!
Wir werden hier den interessierten Lesern in Kürze eine umfangreiche Linksammlung zu diesem Thema zur Verfügung stellen. Wer uns unterstützen möchte Prostitution auch weiterhin sauber, legal und vor allem transparent für alle durchzuführen der kann dies gerne tun. Weitere Informationen jederzeit gerne per E-Mail an bar@n8eule.bar. Wir freuen uns über jede Unterstützung von Angehörigen von steuer- & rechtsberatenden Berufen und natürlcih auch von betroffenen Betreibern & Betreiberinnen anderer Prostitutionsstellen, die nach einer Steuerprüfung vor ähnliche Probleme gestellt sind wie wir, auf einmal rückwirkend einen nicht kleinen Betrag an UST auf niemals vereinnamte Umsätze zahlen zu sollen.
Selbstverständlich werden wir gegen den in Kürze eintreffenden Steuerbescheid mit der aus unserer Sicht völlig ungerechtfertigten, ja willkürlich gegen uns als Betreiber festgesetzen UST-Nachzahlung für Jahre, Einspruch einlegen und
Wir hoffen das Beste, um den einzig vernünftigen Weg weiter gehen zu können, nämlich dass wir keine 'besondere' Branche sind, wie allerorts immer und immer wieder gesagt wird, für die dauernd irgendwelche Sonderlocken gestrickt werden, die sich auch noch gegenseitig widersprechen, sondern dass wir ein ganz normales Gewerbe sind, wie tausende andere auch, in dem jeder selbständige Untgernehmer und jede selbständige Unternehmerin für die korrekte Versteuerung der eigenen Umsätze einzustehen hat.
Linksamlung zum Theme:
Weitere Informationen werden wir hier in Kürze zu diesem Thema verlinken!
Für Informationmen, welche Nachteulen für die nächten Öffnungszeiten der Bar Ihr Erscheinen angekündigt haben, bieten wir aus den o. g. Gründen nur noch die direkte Kontaktaufnahme an. Unsere Kontaktmöglichkeiten findet im Fuß jeder Seite hier!
Bitte beachten...
... alle 'Nachteulen' die in unserem Hause anzutreffen sind und ihrer Arbeit nachgehen, sind selbständige Unternehmer:innen und arbeiten in keinster Weise direkt für die N8Eule oder stehen in irgendeiner rechtlichen Verbindung zu dieser. Servicewünsche und Preise werden ausschließlich mit der 'Nachteule' persönlich besprochen. Jede 'Nachteule' entscheidet komplett eigenverantwortlich darüber, wem sie wo, welche Dienstleistungen anbietet und zu welchem Preis. Alle Vereinbarungen über die Leistungen, die Höhe der Vergütung sowie deren Bezahlung (der Prostitutionsvertrag) erfolgen ausschließlich direkt zwischen unseren Gästen und den 'Nachteulen'. Zahlungen in bar erfolgen direkt an die 'Nachteule' lediglich Kartenzahlungen werden von der N8Eule treuhändisch entgegen genommen und der jeweiligen 'Nachteule' täglich in bar ausgezahlt bzw. auf Ihr Konto überwiesen!
Unsere Hausordnung
Im Großen und Ganzen kommt es bei uns im Club nicht zu unfreundlichem oder ungebührlichem Verhalten, damit das so bleibt gelten bei uns die folgenden Regeln, auf deren Einhaltung wir strikt achten:
Im gesamten Gebäude herrscht ein absolutes Rauchverbot. Ausgenommen davon sind extra ausgewiesene Raucherbereiche. Wer außerhalb dieser rauchend erwischt wird, wird sofort des Hauses verwiesen. Dies gilt insbesondere für, aber nicht nur, unsere Themenzimmer! E-Zigaretten dürfen im gesamten Gebäude 'gedampft' werden. Auch wenn Cannabis jetzt für den privaten Gebrauch legal ist, jeglicher Konsum ist bei uns weiterhin untersagt, da die dadurch auftretende Geruchsbelästigung für viele sehr unangenehm ist.
Im gesamten Gebäude herrscht ein striktes Foto- & Filmverbot! Wer beim fotografieren und/oder filmen erwischt wird, muss alle Aufnahmen sofort vor unseren Augen löschen (auch den Papierkorb). Bei Wiederholung erfolgt der Hausverweis zusammen mit einem Hausverbot.
Wer unser Ambiente fotografieren möchte, kann uns gerne darauf ansprechen. Generell ist das möglich, nur dann achten wir darauf, dass keinerlei andere Menschen mit auf den Bildern sind.
Wir verlangen nicht zwingend Anzug oder Abendgarderobe als Dresscode, wohl aber vernünftige Kleidung. Jogginghosen oder sonstige Sportbekleidung ist ein absolutes no-go wie auch zerissene oder dreckige Kleidung. Deren Träger bekommen keinen Einlass. Gern gesehen sind frivole Outfits bei Damen und Herren.
Ansagen unseres Personals sind ernst zu nehmen und sich entsprechend zu verhalten. Keine endlosen Diskussionen das mögen weder wir noch andere Gäste.
Wir behalten uns vor Personen ohne Angabe von Gründen den Einlass zu verwehren. Stark alkoholisierte oder unter anderem Drogeneinfluss stehende Personen haben generell keinen Zutritt.
Bei einen übermäßigen Alkoholgenuss behalten wir uns das Recht vor den betroffenen Gast des Hauses zu verweisen. Der Konsum illegaler Substanzen in unserem Haus ist strikt untersagt, bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Verweis aus unserem Club sowie ein Hausverbot.
Aufdringliches Verhalten, oder das nicht-akzeptieren eines 'Neins' geht gar nicht, deshalb ahnden wir derartiges mit einem sofortigen Hausverweis und zusätzlich mit Hausverbot.
Streitigkeiten und lautstarke Diskussionen oder Auseinandersetzungen gehören nicht in unseren Club. An derartigem beteiligte Personen verweisen wir des Hauses.
Jegliche Form von verbaler und/oder körperlicher Gewalt einer anderen Person gegenüber zieht eine Strafanzeige und Hausverbot nach sich.
Wir haften nicht für die Gaderobe oder Wertgegenstände jeglicher Art unserer Gäste. Jeglicher Diebstahl wird sofort zur Anzeige gebracht und der entsprechende Gast erhält ein Hausverbot.
Wir möchten dass sich alle Gäste - ganz gleich welchem Geschlecht, welcher Religion, Hautfarbe oder sexueller Neigung angehörend - absolut diskriminierungsfrei in unserer Nachtbar aufhalten und wohlfühlen können. Dafür stehen wir alle gemeinsam ein.
Die Öffnungszeiten der N8Eule:
Montags - aktuell geschlossen
Dienstags - aktuell geschlossen
Mittwochs - aktuell geschlossen
Donnerstags - Barbetrieb ab 21 Uhr bis 1.00 Uhr
Freitags - Haus geöffnet ab 14.00 Uhr, Barbetrieb ab 21 Uhr bis 5.00 Uhr
Samstags - Haus geöffnet ab 14.00 Uhr, Barbetrieb von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr
Sonn- & Feiertags - aktuell geschlossen
Tag vor Feiertagen - Barbetrieb von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind gegebenenfalls Besuche nach Terminabsprache mit der jeweiligen Dame möglich!
Nachtbar N8Eule
Bahnstr. 7
57078 Siegen
Telefon +49 (0)271 74116595
Mobil: +49 (0)170 1110492
Weiterführende Links:
Zentral aber dennoch ganz diskret am Rande des Einkaufszentrums von Siegen-Geisweud ist die Bahnstraße eine Seitenstraße die den zentralen Busbahnhof und den DB-Bahnhof in Siegen-Geisweid direkt miteinander verbindet! Der Eingang zur Bar ist von der Hauptstraße her nicht einsehbar.